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FAQ - Häufige Fragen zur Umsetzung der Qualitätsstandards
- 1.
Aufgaben der Regionalen Koordinator/inn/en
- 2.
Umsetzung der Qualitätsstandards
- 2.1 Müssen wir die Qualitätsstandards alle auf einmal umsetzen?
- 2.2 Wann soll die Umsetzung in den Schulen beginnen?
- 2.3 Wie gehen wir mit den Optionalen Standards um?
- 2.4 Müssen die Ergänzenden Qualitätsstandards zum Prozess "Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife" unbedingt umgesetzt werden?
- 2.5 Was ist, wenn wir alles schon so machen, wie es in den Qualitätsstandards steht?
- 2.6 Wie leiten wir die Umsetzung der Qualitätsstandards in unserer Region in die Wege?
- 2.7 Was ist der Unterschied zwischen Optionalen und Ergänzenden Qualitätsstandards?
- 2.8 Welche Regionen können sich an der Umsetzung der Qualitätsstandards beteiligen?
- 2.9 Wo erfahre ich, an welchem regionalen Netzwerk ich mich mit meiner Schule / meinem Betrieb / meiner Institution beteiligen kann?
- 2.10 Wie kommen wir zu einer regionalen Zielvereinbarung?
- 2.11 Wo finde ich Informationen zu Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte zum Thema Berufsorientierung/Übergangsmanagement?
- 2.12 Gibt es empfehlenswerte Instrumente zur Kompetenzfeststellung, die wir in unserer Schule nutzen können?
1. Aufgaben der Regionalen Koordinator/inn/en
- 1.1 Wer kann Regionale/r Koordinator/in werden?
- Die Regionalen Koordinator/inn/en sollten, um ihre Aufgaben sachkundig und effektiv erfüllen zu können, über gute Kenntnisse der regionalen Strukturen verfügen und Erfahrungen in den Themenfeldern der Qualitätsstandards aufweisen. Weiterhin ist es wichtig, dass die Koordinator/inn/en in der Region bekannt sind und sich durch ihre bisherige Arbeit Akzeptanz erworben haben. Die Koordinator/inn/en werden dem Arbeitskreis Controlling des Hessischen Ausbildungspakts namentlich mit allen Kontaktdaten genannt.
- 1.2 Welche Aufgaben haben die Regionalen Koordinator/inn/en?
- In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis benennen die Ausbildungsmarkt-Akteure Regionale Koordinator/inn/en, die Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben bei der Umsetzung der Qualitätsstandards übernehmen. Die Koordinator/inn/en haben folgende Aufgaben: Sie sorgen gemeinsam mit den Ansprechpartner/inne/n Berufsorientierung bei den Staatlichen Schulämtern und den anderen regionalen Akteuren für die Umsetzung der Haupt- und Ergänzenden Qualitätsstandards zum Prozess "Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife". Sie erarbeiten gemeinsam mit den anderen Akteuren aus ihrer Region Zielvereinbarungen zu den Prozessen "Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen" sowie "Matching und Vermittlung". Sie unterstützen den Informationsfluss an alle regionalen Akteure. Sie organisieren Abstimmungs- und Planungstreffen mit den Akteuren aus ihrer Region. Sie tauschen sich regelmässig mit den anderen Regionalen Koordinator/inn/en über den Umsetzungsstand der regionalen Zielvereinbarungen aus. Sie melden den Umsetzungsstatus zu den Stichtagen an den Arbeitskreis Controlling.
2. Umsetzung der Qualitätsstandards
- 2.1 Müssen wir die Qualitätsstandards alle auf einmal umsetzen?
- Nein. Sie legen in Ihrer regionalen Zielvereinbarung fest, welche Haupt-Qualitätsstandards und Optionalen Standards zu den beiden Prozessen „Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen“ sowie „Matching und Vermittlung“ Sie ab welchem Zeitpunkt schwerpunktmäßig umsetzen wollen.
- 2.2 Wann soll die Umsetzung in den Schulen beginnen?
- Die Umsetzung der Standards zum Prozess der Berufsorientierung in den allgemein bildenden und beruflichen Schulen soll bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 begonnen werden.
- 2.3 Wie gehen wir mit den Optionalen Standards um?
- Zusätzlich zu den Haupt-Qualitätsstandards können Sie für Ihre Region diejenigen Optionalen Standards auswählen, die die Umsetzung Ihrer regionalen Ziele positiv beeinflussen werden. Für die Umsetzung der Optionalen Standards treffen Sie - genau wie für die Umsetzung der Haupt-Qualitätsstandards - regionale Zielvereinbarungen und bestimmen, ab welchem Zeitpunkt Sie welche Standards schwerpunktmäßig umsetzen wollen. In Ihren Zielvereinbarungen legen Sie Teilziele und die zur Erreichung der Teilziele notwendigen Arbeitsschritte sowie die Arbeitsverteilung fest.
- 2.4 Müssen die Ergänzenden Qualitätsstandards zum Prozess "Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife" unbedingt umgesetzt werden?
- Die Ergänzenden Qualitätsstandards werden - genau wie die Hauptstandards zu diesem Prozess - verpflichtend umgesetzt. Der Schwerpunkt liegt jedoch zunächst auf der Umsetzung der Hauptstandards. Sie werden wahrscheinlich feststellen, dass die Ergänzenden Qualitätsstandards die Umsetzung der Hauptstandards unterstützen und diese Zug um Zug in die Umsetzung der Hauptstandards "einbauen".
- 2.5 Was ist, wenn wir alles schon so machen, wie es in den Qualitätsstandards steht?
- Die Qualitätsstandards sollen für Sie und die anderen Ausbildungsmarkt-Akteure in Ihrer Region Anregungen bieten, über bestimmte Punkte der Berufsorientierung, der Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen sowie der Vermittlung gemeinsam nachzudenken und sich zu fragen: Gibt es Optimierungspotenziale? Was können wir noch besser gestalten? Wo können wir unsere Ziele ausdifferenzieren? Und wenn Sie vermeintlich noch so kleine Punkte entdecken - vielleicht lohnt es sich, an diesen Punkten anzusetzen? Dann erarbeiten Sie bitte gemeinsam mit den anderen regionalen Akteuren eine regionale Zielvereinbarung, und schon können Sie sich an der Umsetzung der Qualitätsstandards beteiligen.
- 2.6 Wie leiten wir die Umsetzung der Qualitätsstandards in unserer Region in die Wege?
- Zur Umsetzung der Hauptstandards und der gewählten Optionalen Standards treffen die Regionalen Koordinator/inn/en bis zum 30. April 2008 mit den anderen regionalen Akteuren Zielvereinbarungen, welche die Teilziele und die dafür notwendigen Arbeitsschritte enthalten. Die Umsetzungsphase beginnt ab April 2008.Die Fortschritte in der Umsetzung werden in den mindestens alle drei Monate stattfindenden Treffen der Regionalen Akteure reflektiert, der Umsetzungsstand jeweils durch die Regionalen Koordinator/inn/en zum 30.09.2008, zum 31.03.2009 und zum 30.09.2009 an den Controlling-Ausschuss des Hessischen Paktes für Ausbildung gemeldet.
- 2.7 Was ist der Unterschied zwischen Optionalen und Ergänzenden Qualitätsstandards?
- Die Umsetzung der Hauptstandards ist verbindlich und hat Priorität. Die ergänzenden Qualitätsstandards unterstützen die Erfüllung der Hauptstandards und werden in deren Umsetzung integriert. Die Optionalen Standards müssen nicht alle umgesetzt werden, sondern die regionalen Arbeitskreise können sich aus diesen Standards diejenigen heraussuchen, die sie in ihrer Region umsetzen wollen.
- 2.8 Welche Regionen können sich an der Umsetzung der Qualitätsstandards beteiligen?
- Beteiligen dürfen sich alle Regionen, die eine regionale Koordinatorin bzw. einen regionalen Koordinator benannt haben. Im Sinne der Nachhaltigkeit wurden durch das Projekt OloV keine neuen Arbeitskreise aufgebaut, sondern es sollen die vernetzten Akteure gestärkt werden, die bereits in der Region aktiv und verankert sind.
- 2.9 Wo erfahre ich, an welchem regionalen Netzwerk ich mich mit meiner Schule / meinem Betrieb / meiner Institution beteiligen kann?
- Wenn Ihnen in Ihrer Region keine Arbeitskreise und Netzwerke bekannt sind, wenden Sie sich an die Kontaktpersonen im Projekt OloV (s. "Kontakt"). Wir nennen Ihnen gerne Ansprechpartner in Ihrer Nähe und beraten Sie über bestehende Infrastrukturen.
- 2.10 Wie kommen wir zu einer regionalen Zielvereinbarung?
- Zum großen Teil haben sich die regionalen Arbeitskreise bereits auf gemeinsame Ziele verständigt. Falls dies in Ihrer Region noch nicht der Fall sein sollte, benutzen Sie am besten das im Projekt OloV erarbeitete und auf dieser Website zur Verfügung gestellte Formular zum Festhalten der getroffenen Zielvereinbarungen (http://www.olov.inbas.com/qualitaetsstandards/formulare.html). Sie sollten die Ziele nach den S.M.A.R.T-Kriterien gestalten: specific, measurable, achievable, relevant, timely. Auf deutsch: S wie Spezifisch, d.h. Ziele müssen eindeutig definiert sein. M wie Messbar, d.h. Ziele müssen messbar sein (wer, was, wann, wieviel, wie oft). A wie Angemessen, d.h. Ziele müssen erreichbar sein (Ressourcen). R wie Relevant, d.h. Ziele müssen bedeutsam sein (Mehrwert). T wie Terminiert, d.h. Zu jedem Ziel gehört eine klare Terminvorgabe. Eine Zielvorgabe, die SMART ist, könnte z.B. lauten: Bis zum Beginn des neuen Ausbildungsjahrs sollen 50 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden.
- 2.11 Wo finde ich Informationen zu Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte zum Thema Berufsorientierung/Übergangsmanagement?
- Das Amt für Lehrerbildung bietet Fortbildungen für hessische Lehrer/innen an, u.a. auch zu den für die Umsetzung der Qualitätsstandards relevanten Themen. Informationen erhalten Sie im Fortbildungsprogramm des AfL unter http://www.afl.hessen.de oder direkt per Mail von den dortigen Ansprechpersonen. Auf der Website des AfL finden Sie auch die Kontaktadressen der für Ihren Schulamtsbezirk zuständigen Ansprechpersonen.
- 2.12 Gibt es empfehlenswerte Instrumente zur Kompetenzfeststellung, die wir in unserer Schule nutzen können?
- Es gibt eine Fülle von Kompetenzfeststellungs-Verfahren mit unterschiedlichem Personal- und Organisationsaufwand: von berufsbezogenen Eignungstests über berufsbezogene Assessment Center hin zu Verfahren mit erlebnispädagogischen Anteilen. Bei der Entscheidung für ein geeignetes Verfahren muss dessen Qualität beurteilt werden. Gleichzeitig spielen die materiellen Voraussetzungen zur Anschaffung der Verfahrensinstrumente und zum Personaleinsatz eine wesentliche Rolle. Hierbei können Sie sich an den „Qualitätsstandards für Verfahren zur Kompetenzfestellung im Übergang Schule - Beruf“ orientieren, die das Institut für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen und sozialen Eingliederung e.V. (IMBSE) in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 2007 herausgegeben hat: http://www.assessment-center-news.de/toolbox.


